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Hilfsmittel für Schule
und Ausbildung
Eltern blinder oder hochgradig sehbehinderter Kinder befassen sich vor der Einschulung ihres Kindes erstmals mit der Frage, welche Hilfsmittel für die Schule erforderlich sind. Eine passende Hilfsmittelausstattung wird sowohl an einer Regelschule am Wohnort benötigt, als auch an einer Förderschule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Sehen.
Die Hilfsmittelausstattung ist mitunter von Grad und Art der Seheinschränkung abhängig. Oftmals wird die Ausstattung im Laufe der Schul- bzw. Ausbildung durch weitere Komponenten ergänzt.
Tipp: Wir empfehlen, für die Beantragung genügend Zeit einzuplanen, damit die Hilfsmittel rechtzeitig zum Ausbildungsbeginn zur Verfügung stehen.
Welche Unterlagen sind für die Beantragung erforderlich?
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Augenärztliches Gutachten, das die Sehbeeinträchtigung des Kindes bestätigt
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Entsprechende Verordnung vom Augenarzt bzw. von der Augenklinik
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Gutachten der Schule: Dies unterstreicht den individuellen Bedarf. Zudem wird daraus besser ersichtlich, welche Hilfen benötigt werden, um am Schulunterricht teilzunehmen und um zu Hause Hausaufgaben zu machen.
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Kostenvoranschlag des Hilfsmittelanbieters
Wer kommt für die Kosten auf?
Welcher Kostenträger während der Schulzeit, Ausbildung oder im Studium für die Hilfsmittel aufkommt, ist davon abhängig, ob es sich um eine Ausbildung im Rahmen der Schulpflicht oder darüber hinaus handelt.
Kostenträger
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