
Hilfsmittel für den
Arbeitsplatz
Eine Beeinträchtigung des Sehvermögens kann angeboren sein. Eine Sehbehinderung oder Erblindung kann aber auch erst im Laufe der Berufstätigkeit aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls auftreten.
Mit passenden elektronischen Hilfsmitteln können die Einschränkungen von blinden und sehbehinderten Menschen sehr gut ausgeglichen werden.
Wir unterstützen Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber bei der individuellen Zusammenstellung der für Sie passenden Hilfsmittel. Von der Erprobung bis hin zur Einrichtung des neuen Arbeitsplatzes und der Schulung im Umgang mit den Hilfsmitteln.
Kostenträger im Überblick
Wer ist für die Finanzierung zuständig? In dem Bereich der Arbeitsplatzausstattung gibt es zahlreiche Kostenträger, welche die speziellen technischen Arbeitshilfen bis zur vollen Höhe der Kosten finanzieren. Gleiches gilt für die Wartung, Instandhaltung und Schulung.